Keine Frage – es gibt Reformbedarf, wenn in einem Land
Einkommen und Miethöhen laufend auseinandergehen, wenn leistbarer Wohnraum
fehlt und Bevölkerungszahlen zunehmen. Und es ist daher gut, dass der erste
Schritt gestartet wurde. Das Wohnrecht hat allerdings über die rechtliche
Dimension hinaus eine gesellschaftspolitische Bedeutung. Es berührt ein
menschliches Grundbedürfnis und spiegeln die Regelungen darüber, wie dieses
befriedigt wird, immer auch das Welt- und Menschenbild einer Gemeinschaft
wider.
Die Diskussion der Fachexperten und Interessensvertreter kann
eine politische Diskussion nicht ersetzen. Die maßgebenden Parteien der
nächsten Regierung werden sich darauf einig werden müssen, welchen Stellenwert
die Absicherung von leistbaren Wohnraum hat und welche Grenzen gezogen werden
oder eben nicht, um damit Geschäft zu machen. Das nächste Regierungsprogramm
wird daher zeigen, wie wichtig den österreichischen Parteien das Thema „Wohnen“
tatsächlich ist.
Für mich persönlich stellt sich darüber hinaus die Frage,
welche Vision streben wir als Gesellschaft an, welches Gesellschaftsbild soll
sich da weiterentwickeln. Welche Wohnungen bauen wir, für wen und wozu?
Im Bereich Wohnen war es Anfang 1900 die Vision für jeden
eine gesunde Wohnung zugänglich zu machen, das Klo und Wasser vielleicht sogar
das Bad innerhalb des Wohnungsverbandes zu integrieren, ausreichend
Waschküchen, Kindergärten, Licht, Sonne und Gemeinschaftsflächen zu
gewährleisten und dieses große Leistungsspektrum für alle bezahlbar zu machen –
eine Vision, für die ich dankbar bin, denn sie hat das heutige Österreich
möglich gemacht. Wenn wir daher eine Gesamtdebatte des Mietrechts
anstreben brauchen wir daher zusätzlich
eine Debatte darüber, worin unsere Vision vom Wohnen und Zusammenleben
bestehen.
Sollten wir uns nicht der Frage stellen, wie schaut eine
Gesellschaft aus, die nur aus Wohnungseigentümern oder Mietern besteht? Ist sie
erstrebenswert? Wenn ja wieso, wenn nein, warum nicht? Ist es sinnvoll nur eine
Form des Wohnens in den Mittelpunkt zu stellen und alles andere als
Randerscheinung einzuordnen, wird das den Bedürfnissen der Menschen gerecht? Sind
wir alle so „gleichförmig“ zufriedenzustellen? Welche Vorstellungen haben die
heute 20 – 30 jährigen von ihrer Wohnzukunft, wie wollen die 40 bis 50 jährigen
in 20 Jahren wohnen? Und zwar vor dem Hintergrund der Entwicklungsmöglichkeit
und nicht allein der Absicherungsnotwendigkeit? Ich persönlich lege zB keinen
Wert darauf in Eigentum zu wohnen. Ich finde es, macht unflexibel, es belastet
ob der langfristigen Finanzierung und es bindet mich an einen einzigen Ort –
das ist mir zu eng. Andere hingegen finden die Idee immer an einem Ort zu
wohnen schön, Flexibilität hat für sie keine so hohe Wichtigkeit. – Wessen
Wohnbedürfnis hat nun Vorrang? Ist es notwendig einen Vorrang einzuräumen? Wenn
wir das Mietrecht diskutieren, diskutieren wir unweigerlich auch über das
Eigentum – seinen Stellwert, seine Grenzen, die Möglichkeiten und die dadurch
geschaffenen Blockaden. Soll es nur um Durchsetzung gehen, dann kommt es auf
Machtverhältnisse an, wenn es allerdings um Visionen geht, dann ist Phantasie,
Vorstellungskraft, und Emotion notwendig. Eine Vision begeistert und erzeugt
Schubkraft von ganz allein. Die österreichischen
Wohndebatte braucht daher ganz dringend visionäre Inhalte - jenseits von Renditeüberlegungen.