10.09.2013

Wie wollen wir wohnen?




Medial groß angekündigt, hat das Justizministerium mit 1. Juli eine Arbeitsgruppe gegründet und Vertreter der Immobilienbranche, Richter- und Rechtsanwaltsvertreter, Notare und Mietervertreter eingeladen. Thema der dieser Runde: „Eine Gesamtdebatte über das aktuelle Mietrecht“
Keine Frage – es gibt Reformbedarf, wenn in einem Land Einkommen und Miethöhen laufend auseinandergehen, wenn leistbarer Wohnraum fehlt und Bevölkerungszahlen zunehmen. Und es ist daher gut, dass der erste Schritt gestartet wurde. Das Wohnrecht hat allerdings über die rechtliche Dimension hinaus eine gesellschaftspolitische Bedeutung. Es berührt ein menschliches Grundbedürfnis und spiegeln die Regelungen darüber, wie dieses befriedigt wird, immer auch das Welt- und Menschenbild einer Gemeinschaft wider.
Die Diskussion der Fachexperten und Interessensvertreter kann eine politische Diskussion nicht ersetzen. Die maßgebenden Parteien der nächsten Regierung werden sich darauf einig werden müssen, welchen Stellenwert die Absicherung von leistbaren Wohnraum hat und welche Grenzen gezogen werden oder eben nicht, um damit Geschäft zu machen. Das nächste Regierungsprogramm wird daher zeigen, wie wichtig den österreichischen Parteien das Thema „Wohnen“ tatsächlich ist.

Für mich persönlich stellt sich darüber hinaus die Frage, welche Vision streben wir als Gesellschaft an, welches Gesellschaftsbild soll sich da weiterentwickeln. Welche Wohnungen bauen wir, für wen und wozu?
Im Bereich Wohnen war es Anfang 1900 die Vision für jeden eine gesunde Wohnung zugänglich zu machen, das Klo und Wasser vielleicht sogar das Bad innerhalb des Wohnungsverbandes zu integrieren, ausreichend Waschküchen, Kindergärten, Licht, Sonne und Gemeinschaftsflächen zu gewährleisten und dieses große Leistungsspektrum für alle bezahlbar zu machen – eine Vision, für die ich dankbar bin, denn sie hat das heutige Österreich möglich gemacht. Wenn wir daher eine Gesamtdebatte des Mietrechts anstreben  brauchen wir daher zusätzlich eine Debatte darüber, worin unsere Vision vom Wohnen und Zusammenleben bestehen.
Sollten wir uns nicht der Frage stellen, wie schaut eine Gesellschaft aus, die nur aus Wohnungseigentümern oder Mietern besteht? Ist sie erstrebenswert? Wenn ja wieso, wenn nein, warum nicht? Ist es sinnvoll nur eine Form des Wohnens in den Mittelpunkt zu stellen und alles andere als Randerscheinung einzuordnen, wird das den Bedürfnissen der Menschen gerecht? Sind wir alle so „gleichförmig“ zufriedenzustellen? Welche Vorstellungen haben die heute 20 – 30 jährigen von ihrer Wohnzukunft, wie wollen die 40 bis 50 jährigen in 20 Jahren wohnen? Und zwar vor dem Hintergrund der Entwicklungsmöglichkeit und nicht allein der Absicherungsnotwendigkeit? Ich persönlich lege zB keinen Wert darauf in Eigentum zu wohnen. Ich finde es, macht unflexibel, es belastet ob der langfristigen Finanzierung und es bindet mich an einen einzigen Ort – das ist mir zu eng. Andere hingegen finden die Idee immer an einem Ort zu wohnen schön, Flexibilität hat für sie keine so hohe Wichtigkeit. – Wessen Wohnbedürfnis hat nun Vorrang? Ist es notwendig einen Vorrang einzuräumen? Wenn wir das Mietrecht diskutieren, diskutieren wir unweigerlich auch über das Eigentum – seinen Stellwert, seine Grenzen, die Möglichkeiten und die dadurch geschaffenen Blockaden. Soll es nur um Durchsetzung gehen, dann kommt es auf Machtverhältnisse an, wenn es allerdings um Visionen geht, dann ist Phantasie, Vorstellungskraft, und Emotion notwendig. Eine Vision begeistert und erzeugt Schubkraft von ganz allein. Die österreichischen Wohndebatte braucht daher ganz dringend visionäre Inhalte - jenseits von Renditeüberlegungen.