14.12.2013

Die Grenzen der Freiheit


Die Wahlen im September 2013 sind vorbei, eine Regierung steht und dennoch ist es schwierig abzuschätzen, welche Inhalte zum Thema „Wohnen“ die nächsten fünf Jahre auf politischer Ebene bestimmend sein werden.

Auf der Ebene der Interessensvertretungen jedenfalls scheint der Grundkonsens zum Mietrechtsgesetz gerade aufgekündigt zu werden. Anlässlich der Konstituierung des Arbeitskreis Wohnrechts im Justizministeriums Anfang Juli hat sich auch eine Plattform der Immobilienwirtschaft gebildet. Dieser gehören der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder (WKÖ) der Österreichische verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI), der Haus und Grundbesitzerbund (ÖHGB) sowie der Verband der institutionellen Immobilieninvestoren (VII) an. Die gleichen Vertretungen sitzen auch in der Justiz-Arbeitsgruppe. Daher sind Aussendungen und öffentliche Aussagen auch als Indizien dafür heranzuziehen, wie es um deren Haltung im Bereich Wohnrecht bestellt ist. Wer sich mit den Zielsetzungen der Plattform auseinandersetzt, findet unter der Überschrift „für ein modernes Wohnrecht“ und der Subunterschrift „soziale Dimension“ die Punkte „Flexibilisierung von Befristungen und Kündigungsgründen im sozial verträglichen Ausmaß“ sowie „Heranführung der Altmietverhältnisse in sozialverträglichen Schritten an das bestehende Marktniveau“.  Wer täglich Mietzinsüberprüfungsverfahren abwickelt und das Mietniveau beobachtet, der muss da schon sehr schlucken.

Erstens: Schon seit Juli 2000 sind die Befristungen überaus flexibel. Seither gibt es die unsäglichen Kettenmietverträgen und eine Befristungsquote von mehr als 70% bei den Neuabschlüssen. Was oder Wer soll hier noch flexibler werden, im sozialen(?) Ausmaß?
Zweitens: Die Altmieten anheben ... auf derzeitiges Marktniveau“: Die derzeitigen Marktmieten bewegen sich im Schnitt bei 14,-/m2. In Altmietverträgen –damit sind wohl Kategorie-Mietverträge gemeint– wohnen Menschen, die ihre Wohnungen selbst auf einen heute marktüblichen Standard hergerichtet haben. Die Wohnungen, die sie damals anmieteten, befanden sich in einem schlechten und ganz sicherlich in keinem A – Standard. Zudem haben die meisten neben den Renovierungskosten auch eine (il)legale Ablöse bezahlt. Diese Menschengruppe nähert sich langsam dem Pensionsalter oder hat dieses bereits erreicht. Vielen von ihnen wird vielleicht sogar nahegelegt früher in Pension zu gehen. Die Altersgruppe 50+ gehört zu jenen, die am Arbeitsmarkt mit besonderen Phänomenen der Flexibilisierung zu kämpfen haben. Jene, die bereits die Pension erreicht haben, werden erstaunt feststellen, dass ihr Einkommen nun ziemlich radikal geschrumpft ist.
Wenn nun auf der einen Seite mehr Miete gezahlt werden soll, dann müssen wohl auf der anderen Seite die Gehälter und Pensionen steigen, ansonsten derartige Forderungen zu mehr Obdachlosigkeit führen. – Ein Mehr an Wohnbeihilfe, was man zwischen den Zeilen auch herauslesen könnte, kann es bei Markmieten wohl nicht geben. Warum soll die Gesellschaft die Profitmaximierung einzelner Hauseigentümer finanzieren?
Da dieses mehr an Miete aus den Einkommen zu bezahlen ist, werden die Gehalts- und Pensionsverhandlungen daher die Unterstützung der Immobilienbranche brauchen. Man darf gespannt sein, wie die aussieht. Klar ist aber auch, dass wenn Vermieter in bestehende Verträge eingreifen wollen, dieser Tabubruch nicht nur aufs Mietrecht beschränkt bleiben wird.
Im Forderungsprogramm findet sich aber noch mehr: Unter „Hemmnisse Abbauen“: „Freie Mietzinsbildung“. Das Wort „frei“ kommt ja von „Freiheit“ und bedeutet „die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können“. Grundsätzlich ein erstrebenswertes Ziel: Wir alle wollen die Möglichkeit haben, aus einer Auswahl eine Entscheidung zu treffen ohne Zwang. Andererseits darf mein persönliches Wahlrecht wohl nicht dazu führen, dass dadurch auf andere Zwang ausgeübt wird, oder? Meine Freiheit hat damit ganz klar da die Grenze erreicht, wo die Freiheit der anderen beginnt. Das (Miet-)Recht ist dazu da, diese Grenzverläufe zu kennzeichnen. Wenn Vermieter die Wahl haben wollen, die Höhe der Miete zu bestimmen, dann wollen Mieter die Freiheit haben, Mietobjekte auszusuchen, die zu ihren Bedürfnissen und ihrer finanziellen Lage passen. Wenn es aber diese Freiheit für Mieter mangels ausreichender Angebote nicht gibt, wird wohl der Freiheitswunsch des Vermieters auch nicht berücksichtigt werden können.

10.09.2013

Wie wollen wir wohnen?




Medial groß angekündigt, hat das Justizministerium mit 1. Juli eine Arbeitsgruppe gegründet und Vertreter der Immobilienbranche, Richter- und Rechtsanwaltsvertreter, Notare und Mietervertreter eingeladen. Thema der dieser Runde: „Eine Gesamtdebatte über das aktuelle Mietrecht“
Keine Frage – es gibt Reformbedarf, wenn in einem Land Einkommen und Miethöhen laufend auseinandergehen, wenn leistbarer Wohnraum fehlt und Bevölkerungszahlen zunehmen. Und es ist daher gut, dass der erste Schritt gestartet wurde. Das Wohnrecht hat allerdings über die rechtliche Dimension hinaus eine gesellschaftspolitische Bedeutung. Es berührt ein menschliches Grundbedürfnis und spiegeln die Regelungen darüber, wie dieses befriedigt wird, immer auch das Welt- und Menschenbild einer Gemeinschaft wider.
Die Diskussion der Fachexperten und Interessensvertreter kann eine politische Diskussion nicht ersetzen. Die maßgebenden Parteien der nächsten Regierung werden sich darauf einig werden müssen, welchen Stellenwert die Absicherung von leistbaren Wohnraum hat und welche Grenzen gezogen werden oder eben nicht, um damit Geschäft zu machen. Das nächste Regierungsprogramm wird daher zeigen, wie wichtig den österreichischen Parteien das Thema „Wohnen“ tatsächlich ist.

Für mich persönlich stellt sich darüber hinaus die Frage, welche Vision streben wir als Gesellschaft an, welches Gesellschaftsbild soll sich da weiterentwickeln. Welche Wohnungen bauen wir, für wen und wozu?
Im Bereich Wohnen war es Anfang 1900 die Vision für jeden eine gesunde Wohnung zugänglich zu machen, das Klo und Wasser vielleicht sogar das Bad innerhalb des Wohnungsverbandes zu integrieren, ausreichend Waschküchen, Kindergärten, Licht, Sonne und Gemeinschaftsflächen zu gewährleisten und dieses große Leistungsspektrum für alle bezahlbar zu machen – eine Vision, für die ich dankbar bin, denn sie hat das heutige Österreich möglich gemacht. Wenn wir daher eine Gesamtdebatte des Mietrechts anstreben  brauchen wir daher zusätzlich eine Debatte darüber, worin unsere Vision vom Wohnen und Zusammenleben bestehen.
Sollten wir uns nicht der Frage stellen, wie schaut eine Gesellschaft aus, die nur aus Wohnungseigentümern oder Mietern besteht? Ist sie erstrebenswert? Wenn ja wieso, wenn nein, warum nicht? Ist es sinnvoll nur eine Form des Wohnens in den Mittelpunkt zu stellen und alles andere als Randerscheinung einzuordnen, wird das den Bedürfnissen der Menschen gerecht? Sind wir alle so „gleichförmig“ zufriedenzustellen? Welche Vorstellungen haben die heute 20 – 30 jährigen von ihrer Wohnzukunft, wie wollen die 40 bis 50 jährigen in 20 Jahren wohnen? Und zwar vor dem Hintergrund der Entwicklungsmöglichkeit und nicht allein der Absicherungsnotwendigkeit? Ich persönlich lege zB keinen Wert darauf in Eigentum zu wohnen. Ich finde es, macht unflexibel, es belastet ob der langfristigen Finanzierung und es bindet mich an einen einzigen Ort – das ist mir zu eng. Andere hingegen finden die Idee immer an einem Ort zu wohnen schön, Flexibilität hat für sie keine so hohe Wichtigkeit. – Wessen Wohnbedürfnis hat nun Vorrang? Ist es notwendig einen Vorrang einzuräumen? Wenn wir das Mietrecht diskutieren, diskutieren wir unweigerlich auch über das Eigentum – seinen Stellwert, seine Grenzen, die Möglichkeiten und die dadurch geschaffenen Blockaden. Soll es nur um Durchsetzung gehen, dann kommt es auf Machtverhältnisse an, wenn es allerdings um Visionen geht, dann ist Phantasie, Vorstellungskraft, und Emotion notwendig. Eine Vision begeistert und erzeugt Schubkraft von ganz allein. Die österreichischen Wohndebatte braucht daher ganz dringend visionäre Inhalte - jenseits von Renditeüberlegungen.