14.12.2013

Die Grenzen der Freiheit


Die Wahlen im September 2013 sind vorbei, eine Regierung steht und dennoch ist es schwierig abzuschätzen, welche Inhalte zum Thema „Wohnen“ die nächsten fünf Jahre auf politischer Ebene bestimmend sein werden.

Auf der Ebene der Interessensvertretungen jedenfalls scheint der Grundkonsens zum Mietrechtsgesetz gerade aufgekündigt zu werden. Anlässlich der Konstituierung des Arbeitskreis Wohnrechts im Justizministeriums Anfang Juli hat sich auch eine Plattform der Immobilienwirtschaft gebildet. Dieser gehören der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder (WKÖ) der Österreichische verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI), der Haus und Grundbesitzerbund (ÖHGB) sowie der Verband der institutionellen Immobilieninvestoren (VII) an. Die gleichen Vertretungen sitzen auch in der Justiz-Arbeitsgruppe. Daher sind Aussendungen und öffentliche Aussagen auch als Indizien dafür heranzuziehen, wie es um deren Haltung im Bereich Wohnrecht bestellt ist. Wer sich mit den Zielsetzungen der Plattform auseinandersetzt, findet unter der Überschrift „für ein modernes Wohnrecht“ und der Subunterschrift „soziale Dimension“ die Punkte „Flexibilisierung von Befristungen und Kündigungsgründen im sozial verträglichen Ausmaß“ sowie „Heranführung der Altmietverhältnisse in sozialverträglichen Schritten an das bestehende Marktniveau“.  Wer täglich Mietzinsüberprüfungsverfahren abwickelt und das Mietniveau beobachtet, der muss da schon sehr schlucken.

Erstens: Schon seit Juli 2000 sind die Befristungen überaus flexibel. Seither gibt es die unsäglichen Kettenmietverträgen und eine Befristungsquote von mehr als 70% bei den Neuabschlüssen. Was oder Wer soll hier noch flexibler werden, im sozialen(?) Ausmaß?
Zweitens: Die Altmieten anheben ... auf derzeitiges Marktniveau“: Die derzeitigen Marktmieten bewegen sich im Schnitt bei 14,-/m2. In Altmietverträgen –damit sind wohl Kategorie-Mietverträge gemeint– wohnen Menschen, die ihre Wohnungen selbst auf einen heute marktüblichen Standard hergerichtet haben. Die Wohnungen, die sie damals anmieteten, befanden sich in einem schlechten und ganz sicherlich in keinem A – Standard. Zudem haben die meisten neben den Renovierungskosten auch eine (il)legale Ablöse bezahlt. Diese Menschengruppe nähert sich langsam dem Pensionsalter oder hat dieses bereits erreicht. Vielen von ihnen wird vielleicht sogar nahegelegt früher in Pension zu gehen. Die Altersgruppe 50+ gehört zu jenen, die am Arbeitsmarkt mit besonderen Phänomenen der Flexibilisierung zu kämpfen haben. Jene, die bereits die Pension erreicht haben, werden erstaunt feststellen, dass ihr Einkommen nun ziemlich radikal geschrumpft ist.
Wenn nun auf der einen Seite mehr Miete gezahlt werden soll, dann müssen wohl auf der anderen Seite die Gehälter und Pensionen steigen, ansonsten derartige Forderungen zu mehr Obdachlosigkeit führen. – Ein Mehr an Wohnbeihilfe, was man zwischen den Zeilen auch herauslesen könnte, kann es bei Markmieten wohl nicht geben. Warum soll die Gesellschaft die Profitmaximierung einzelner Hauseigentümer finanzieren?
Da dieses mehr an Miete aus den Einkommen zu bezahlen ist, werden die Gehalts- und Pensionsverhandlungen daher die Unterstützung der Immobilienbranche brauchen. Man darf gespannt sein, wie die aussieht. Klar ist aber auch, dass wenn Vermieter in bestehende Verträge eingreifen wollen, dieser Tabubruch nicht nur aufs Mietrecht beschränkt bleiben wird.
Im Forderungsprogramm findet sich aber noch mehr: Unter „Hemmnisse Abbauen“: „Freie Mietzinsbildung“. Das Wort „frei“ kommt ja von „Freiheit“ und bedeutet „die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können“. Grundsätzlich ein erstrebenswertes Ziel: Wir alle wollen die Möglichkeit haben, aus einer Auswahl eine Entscheidung zu treffen ohne Zwang. Andererseits darf mein persönliches Wahlrecht wohl nicht dazu führen, dass dadurch auf andere Zwang ausgeübt wird, oder? Meine Freiheit hat damit ganz klar da die Grenze erreicht, wo die Freiheit der anderen beginnt. Das (Miet-)Recht ist dazu da, diese Grenzverläufe zu kennzeichnen. Wenn Vermieter die Wahl haben wollen, die Höhe der Miete zu bestimmen, dann wollen Mieter die Freiheit haben, Mietobjekte auszusuchen, die zu ihren Bedürfnissen und ihrer finanziellen Lage passen. Wenn es aber diese Freiheit für Mieter mangels ausreichender Angebote nicht gibt, wird wohl der Freiheitswunsch des Vermieters auch nicht berücksichtigt werden können.

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