Die Wahlen im September 2013 sind vorbei, eine
Regierung steht und dennoch ist es schwierig
abzuschätzen, welche Inhalte zum Thema „Wohnen“ die nächsten fünf Jahre auf
politischer Ebene bestimmend sein werden.
Auf der Ebene der Interessensvertretungen jedenfalls scheint der Grundkonsens zum Mietrechtsgesetz gerade aufgekündigt zu werden. Anlässlich
der Konstituierung des Arbeitskreis Wohnrechts im Justizministeriums Anfang
Juli hat sich auch eine Plattform der Immobilienwirtschaft gebildet. Dieser
gehören der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder (WKÖ) der
Österreichische verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI), der Haus und
Grundbesitzerbund (ÖHGB) sowie der Verband der institutionellen
Immobilieninvestoren (VII) an. Die gleichen Vertretungen sitzen auch in der
Justiz-Arbeitsgruppe. Daher sind Aussendungen und öffentliche Aussagen auch als
Indizien dafür heranzuziehen, wie es um deren Haltung im Bereich Wohnrecht
bestellt ist. Wer sich mit den Zielsetzungen der Plattform auseinandersetzt, findet
unter der Überschrift „für ein modernes Wohnrecht“ und der Subunterschrift
„soziale Dimension“ die Punkte „Flexibilisierung von Befristungen und
Kündigungsgründen im sozial verträglichen Ausmaß“ sowie „Heranführung der
Altmietverhältnisse in sozialverträglichen Schritten an das bestehende
Marktniveau“. Wer täglich
Mietzinsüberprüfungsverfahren abwickelt und das Mietniveau beobachtet, der muss
da schon sehr schlucken.
Erstens: Schon seit Juli 2000 sind die Befristungen überaus
flexibel. Seither gibt es die unsäglichen Kettenmietverträgen und eine
Befristungsquote von mehr als 70% bei den Neuabschlüssen. Was oder Wer soll
hier noch flexibler werden, im sozialen(?) Ausmaß?
Zweitens: Die Altmieten anheben ... auf derzeitiges
Marktniveau“: Die derzeitigen Marktmieten bewegen sich im Schnitt bei 14,-/m2.
In Altmietverträgen –damit sind wohl Kategorie-Mietverträge gemeint– wohnen
Menschen, die ihre Wohnungen selbst auf einen heute marktüblichen Standard
hergerichtet haben. Die Wohnungen, die sie damals anmieteten, befanden sich in
einem schlechten und ganz sicherlich in keinem A – Standard. Zudem haben die meisten
neben den Renovierungskosten auch eine (il)legale Ablöse bezahlt. Diese
Menschengruppe nähert sich langsam dem Pensionsalter oder hat dieses bereits
erreicht. Vielen von ihnen wird vielleicht sogar nahegelegt früher in Pension
zu gehen. Die Altersgruppe 50+ gehört zu jenen, die am Arbeitsmarkt mit
besonderen Phänomenen der Flexibilisierung zu kämpfen haben. Jene, die bereits
die Pension erreicht haben, werden erstaunt feststellen, dass ihr Einkommen nun
ziemlich radikal geschrumpft ist.
Wenn nun auf der einen Seite mehr Miete gezahlt werden soll,
dann müssen wohl auf der anderen Seite die Gehälter und Pensionen steigen,
ansonsten derartige Forderungen zu mehr Obdachlosigkeit führen. – Ein Mehr an
Wohnbeihilfe, was man zwischen den Zeilen auch herauslesen könnte, kann es bei
Markmieten wohl nicht geben. Warum soll die Gesellschaft die Profitmaximierung
einzelner Hauseigentümer finanzieren?
Da dieses mehr an Miete aus den Einkommen zu bezahlen ist, werden
die Gehalts- und Pensionsverhandlungen daher die Unterstützung der
Immobilienbranche brauchen. Man darf gespannt sein, wie die aussieht. Klar ist
aber auch, dass wenn Vermieter in bestehende Verträge eingreifen wollen, dieser
Tabubruch nicht nur aufs Mietrecht beschränkt bleiben wird.
Im Forderungsprogramm findet sich aber noch mehr: Unter
„Hemmnisse Abbauen“: „Freie Mietzinsbildung“. Das Wort „frei“ kommt ja von
„Freiheit“ und bedeutet „die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen
Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können“. Grundsätzlich ein
erstrebenswertes Ziel: Wir alle wollen die Möglichkeit haben, aus einer Auswahl
eine Entscheidung zu treffen ohne Zwang. Andererseits darf mein persönliches
Wahlrecht wohl nicht dazu führen, dass dadurch auf andere Zwang ausgeübt wird,
oder? Meine Freiheit hat damit ganz klar da die Grenze erreicht, wo die
Freiheit der anderen beginnt. Das (Miet-)Recht ist dazu da, diese Grenzverläufe
zu kennzeichnen. Wenn Vermieter die Wahl haben wollen, die Höhe der Miete zu
bestimmen, dann wollen Mieter die Freiheit haben, Mietobjekte auszusuchen, die
zu ihren Bedürfnissen und ihrer finanziellen Lage passen. Wenn es aber diese
Freiheit für Mieter mangels ausreichender Angebote nicht gibt, wird wohl der
Freiheitswunsch des Vermieters auch nicht berücksichtigt werden können.
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