Mit einem
kleinen mietrechtlichen Paukenschlag endet das Jahr 2014. Am 4.12. hat die SPÖ
Bautensprecherin und Nationalratsabgeordnete Mag.a Ruth Becher einen Vorschlag
für ein neues Mietrecht vorgestellt. Nachdem nun jahrelang hinter
verschlossenen Türen verhandelt wurde, mal im Parlament, mal Im
Justizministerium, und die besprochenen Lösungsansätze nie publik wurden, ist
es schön, dass etwas mehr Transparenz in die Wohnrechtsdebatte einzieht.
Zwar wissen
sämtliche Beteiligten, dass unterschiedliche Ansichten in Sachen Mietrecht
bislang zu keiner gemeinsamen Regierungsvorlage geführt haben. Worin aber die
Unterschiede zwischen SPÖ und ÖVP bestehen, konnte man nur grob erahnen. Umso
interessanter ist es, nun nicht nur eine Punktuation von Wunschvorstellungen zu
lesen sondern einen fertigen Gesetzestext - also ganz konkret ausformulierte mietrechtliche
Vorstellungen. Darüber hinaus sind auch erläuternde weiterführende Erklärungen ausgearbeitet
worden, um die jeweilige Absicht hinter dem Gesetzesentwurf deutlicher
darzulegen.
Natürlich
sind in einer Art Reflex sämtliche Immobilienvertreter über den vorgeschlagenen
Basismietzins gestolpert und haben das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. In sehr
polemischen Presseaussendungen wurde von Enteignung und dem Tode des Immobilienmarktes
das Wort geredet – schade, denn: Wenn man den Text von Anfang bis zu Ende gelesen hat, dann wird man zu dem Schluß kommen, dass es ist ein guter Entwurf ist, wenn man das Ziel „leistbares Wohnen“
ernst nimmt.
Der scharf
kritisierte Basiszins (ohne Zu/Abschläge, Betriebskosten und Steuer) orientiert
sich am Medianeinkommen. Das ist jener Betrag der genau in der Mitte liegt, 50%
der erwerbstätigen verdient weniger, 50% mehr. Er lag 2011 netto bei monatlich
1.544,-. Warum man sich am Einkommen der Menschen orientieren muss, erscheint
zumindest uns logisch.
Die österreichische Wirtschaft steht auf zwei Beinen:
dem Export und dem Inlandskonsum. Wer die Weltwirtschaft im Auge behält merkt,
es geht recht turbulent zu. Die EU hat es bislang nicht geschafft mit ihren
Maßnahmen den derzeitigen Trend Richtung Deflation zu verhindern oder gar eine
Trendumkehr einzuleiten. Österreich ist daher gut beraten, angesichts
wachsender Arbeitslosenzahlen und einer stagnierenden Wirtschaft zu verhindern,
dass die Menschen immer mehr fürs Wohnen ausgeben müssen.
Die logische Folge
davon wäre nämlich rasch absehbar. Zwar wären die Einnahmen der
Immobilienbranche gesichert – alle anderen Wirtschaftszweige hingegen leiden
unter dem Anstieg der Wohnkosten. Auf die Wohnung kann niemand verzichten, hier
müssen die Menschen Geld dafür bereithalten - Geld, das dann natürlich nirgendwo anders
ausgegeben werden kann. Aus volkswirtschaftlicher Sicht gibt es ein Interesse,
dass zwischen Wohnkosten und Einkommen ein sinnvoller Zusammenhang hergestellt
wird. Insofern hat der Bezug auf das Medianeinkommen, wenn man eine
transparente Mietzinsgestaltung einführen will, seine Berechtigung.
Ob die
Kaltbruttomiete 25% des Medianeinkommens verbrauchen darf, muss diskutiert
werden. Warum Immobilienvertreter das Wort „Enteignung“ gebrauchen, wenn es um
eine Begrenzung des Profits geht, werden sie erklären müssen.
Faktum ist, dass
ein Haus das keinen Reparaturstau aufzuweisen hat, mit Beträgen um 1,- bis
2,-/m2 erhalten werden kann. Die Vielzahl der Eigentumswohnungen aber auch die
Genossenschaftswohnungen arbeiten mit Beträgen in dieser Größenordnung.
Wollen wir, dass Mieten spekulative Ankaufspreise finanzieren? Aus meiner Sicht ist das eine der Knackpunkte, wenn es um faire Mieten und leistbares Wohnen geht. Ich lade Sie daher ein, mitzudiskutieren und ihre Ideen Standpunkte und Sichtweisen auf den vorliegenden Entwurf mitzuteilen.
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